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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr von CLAUDIADONATA mit ihren Kunden. Sie gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung. Mit der Beauftragung, die sowohl schriftlich wie auch mündlich erfolgen kann, gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen AGBs müssen vorgängig schriftlich vereinbart werden.

Mitwirkungspflicht des Klienten (Coachee/ Auftraggeber)

Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Wir machen darauf aufmerksam, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Der Coach steht dem Klienten als Prozessbegleiter und Unterstützer bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet. Der Klient sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen. Ebenso gilt dies für sämtliche Beratungen, Dienstleistungen sowie Ausbildungs- und Trainerarbeiten für den Auftraggeber.

Jeder Kunde trägt selbst die Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und  ausserhalb der Dienstleistungen. Die angebotenen Coachings und anderen Dienstleistungen sind kein Ersatz für eine notwendige medizinische oder psychiatrische Behandlung.

Auftragsumfang und Konditionen

Der Auftragsumfang sowie die detaillierten Ziele werden in einer separaten Vereinbarung festgehalten. Zu Beginn eines Prozesses klärt «CLAUDIADONATA» zusammen mit dem Auftraggeber (Firmenkunde bzw. Repräsentant), dem Klienten (Coachee) und evtl. dem Vorgesetzten des Klienten die jeweiligen Erwartungen an das Coaching. Die Stundenansätze variieren je nach Aufwand und Art des Coachings. Ebenso variieren die Tagesansätze je nach Dienstleistung und Gesamtvolumen des Auftrags. Für Workshops, Seminare, Vorträge und andere Dienstleistungen unterbreiten wir massgeschneidert eine verbindliche Offerte (inkl. Vor- und Nachbearbeitung).

«CLAUDIADONATA» erstellt Rechnungen im Normalfall per Monatsende bzw. nach erfolgter Dienstleistung, zahlbar innerhalb von 15 Tagen. Einzelcoachings sind in bar zu begleichen. Coaching-Packages und / oder Pauschalangebote sind innerhalb von 15 Tagen nach Beginn des Coachings bzw. des Pauschalangebotes fällig. Alle Preise unserer Leistungen verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer.

Spesen

Zusätzliche Aufwendungen für Persönlichkeitsprofile oder ähnliches, die im Zusammenhang mit einer unserer Arbeit in Absprache mit dem Kunden bzw. Klienten erstellt werden, werden effektiv in Rechnung gestellt.

Auslagen wie Raummieten, spezielle Arbeitsinstrumente und andere Fremdkosten werden vorgängig mit dem Klienten abgesprochen und separat in Rechnung gestellt.

Für Sitzungen ausserhalb von Zürich wird die Reisezeit zum Stundenansatz von CHF 120.— verrechnet. Für Zugfahrten verrechnen wir Halbtax-Tickets (1. Klasse), bei Autofahrten betragen die zusätzlichen Kosten CHF 0.70/km (Hin-/Rückfahrt).

Alle genannten Preisangaben können individuell geregelt werden.

Rücktrittsbedingungen / Annullationskosten

Coachingsitzungen:

Eine kostenfreie Absage der Coachingsitzung ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich, bei Montagsterminen bis Freitag 12.00 Uhr, danach wird das Honorar in voller Höhe fällig.

Workshops, Seminare, Vorträge, andere Dienstleistungen:

Bis 5 Arbeitstage vor Auftragsbeginn verrechnen wir unsere effektiven Vorarbeiten inkl. Spesen (gemäss vereinbartem Tagesansatz zur Durchführung). Bei Rücktritt von weniger als 5 Arbeitstagen vor Auftragsbeginn werden mindestens 50% des Offertbetrages in Rechnung gestellt. Nach Auftragsbeginn wird der Gesamtbetrag verrechnet.

Bezüglich Ausfall von Dienstleistungen von CLAUDIADONATA bedingt durch Krankheit, bei zu geringer Teilnehmerzahl, sowie von CLAUDIADONATA nicht zu vertretenden Ausfällen und höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Durchführung. Nach Möglichkeit wird ein Alternativtermin angeboten. Für sonstige unmittelbare Schäden und Kosten inklusive Verdienstausfall, entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter, Datenverlust, Reisekosten, Folge- und Vermögensschäden jeder Art übernimmt CLAUDIADONATA keinerlei Haftung.

Vertraulichkeit

Wir verpflichten uns, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten auch nach der Beendigung des Vertrages unbegrenzt Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.

«CLAUDIADONATA» untersteht der Schweigepflicht. Sie behält sich jedoch das Recht vor, seine Schweigepflicht aufzuheben, sollte eine Eigen- oder Fremdverletzungsgefahr sichtbar werden. In diesem Fall wird sie sich an eine professionelle Stelle wenden.

Urheberrecht, Nutzungsbedingungen

Das Urheberrecht an allen von «CLAUDIADONATA» im Rahmen der Leistung erstellten Unterlagen, Konzepten, Entwürfen und sonstigen Materialien verbleibt bei «CLAUDIADONATA».

Alles Material in jeglicher Form, das von «CLAUDIADONATA» im Rahmen einer Leistung erstellt oder dem Kunden im Rahmen der Leistungserbringung zur Verfügung gestellt wird, darf in jedem Fall nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung von «CLAUDIADONATA» vervielfältigt, veröffentlicht oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Es darf insbesondere nicht für ähnliche Leistungen verwendet, überarbeitet, umgeschrieben oder in anderer Weise verändert oder angepasst werden.

Haftung

Bei unserer Tätigkeit handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist weder garantierbar noch geschuldet. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Sämtliche Teilnehmende sind persönlich oder durch ihren Arbeitgeber versichert. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgen auf Gefahr des Klienten.

Versicherungsschutz

Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der Auftraggeber. Weder Teilnehmer noch Coachees haben deshalb einen Versicherungsschutz durch «CLAUDIADONATA».

Gerichtsstand

Gerichtstand ist Zürich. Es gilt das schweizerische Recht.

Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten einschliesslich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt für etwaige Vertragslücken.

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